Allgemeine Geschäftsbedingungen der Küster Consulting GmbH

1. Geltungsbereich, Änderungen

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Küster Consulting GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fabian Küster, Berliner Str. 1n, 30890 Barsinghausen (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden. Sie gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2. Abweichende AGB des Kunden finden auf die geschlossenen Verträge keine Anwendung, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.3. Treffen die Parteien von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, so gehen diese den Regelungen der AGB vor. Abweichende Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

1.4. Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, d.h. mit Personen, die eine selbstständige berufliche (Neben-) Tätigkeit verfolgen. Der Kunde sichert daher mit Vertragsschluss zu, dass er Unternehmer in diesem Sinne ist und den Vertrag in dieser Eigenschaft schließt.

2. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

2.1. Der Anbieter erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich der digitalen Mitarbeiter- und Neukundengewinnung, insbesondere über Social Media. Abhängig von der Vereinbarung zwischen den Parteien erbringt der Anbieter einige oder alle der nachfolgenden Leistungen:

Durchführung von Social-Media-Kampagnen

Schaltung von Google Ads

Erstellung von digitalem Marketingmaterial (Anzeigen, Grafiken usw.)

Websiteerstellung

Beratung im Rahmen individueller Kommunikation, insbesondere über Livecalls (Videotelefonie) & Chats

Zurverfügungstellung von Lern-/ Coachingmaterial

2.2. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt in der Regel fernmündlich im Rahmen eines Videotelefonats zustande. Der Anbieter wird dem Kunden in diesem Rahmen ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreiten, indem er dem Kunden die genauen Vertragskonditionen nennt und diesen nach seinem Einverständnis fragt. Erklärt sich der Kunde mit den genannten Konditionen einverstanden, so stellt dies die Annahme des Vertrags dar. Der Kunde hat gegenüber dem Anbieter keinen Anspruch auf eine Auftragsbestätigung oder ein anderweitiges Dokument in Text- oder Schriftform, welches die Vertragsinhalte aufführt.

3. Allgemeine Bestimmungen

3.1. Die Angebote und allgemeinen Darstellungen der Leistungen des Anbieters (z.B. auf Websites oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese in Schriftform erfolgen und ausdrücklich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ benannt sind.

3.2. Der Anbieter ist berechtigt sich zur Vertragserfüllung eines oder mehrerer Unterauftragnehmer zu bedienen.

3.3. Der Anbieter ist weiterhin berechtigt den Namen und das Firmenlogo des Kunden zu Referenzzwecken, insbesondere im Internet, zu nutzen. Darüber hinaus ist der Anbieter auch berechtigt vom Kunden aufgenommene Feedbackvideos zur Bewerbung der Leistungen des Anbieters, insbesondere im Internet, zu nutzen. Der Kunde räumt dem Anbieter die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zeitlich unbeschränkt ein und erklärt sich mit der Veröffentlichung des Bildnisses seiner Person ausdrücklich und unwiderruflich einverstanden.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist allein und ausschließlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Anbieter verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass Kampagnen, Websites und andere vom Anbieter erstellte Inhalte den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen. Informations- und andere erforderliche Rechtstexte (z.B. Datenschutzerklärung, Einwilligungsexte usw.) hat er zu stellen und zu implementieren. Darüber hinaus hat der Kunde – sofern und soweit der Anbieter bestimmte Vorgehensweisen und Strategien in Bezug auf das Social-Media-Marketing vorschlägt – bei der Umsetzung stets dafür Sorge zu tragen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der Anbieter erbringt diesbezüglich ausdrücklich keine Rechtsberatung.

4.2. Der Kunde hat sich im persönlichen Kontakt mit dem Anbieter (bzw. dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen) und anderen Kunden des Anbieters stets angemessen und redlich zu verhalten und insbesondere den Ablauf von Gruppenveranstaltungen nicht zu stören. Ein unangemessenes Verhalten liegt insbesondere bei diskriminierenden, beleidigenden oder den guten Sitten zuwiderlaufenden Äußerungen vor. Verstößt der Kunde gegen dieses Gebot, ist der Anbieter berechtigt den Kunden von Gruppen-Live-Calls und Gruppen-Chats auszuschließen; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Rechtsverletzende Äußerungen des Kunden werden durch den Anbieter ohne vorherige Ankündigung straf- und zivilrechtlich verfolgt.

4.3. Die Zugangsdaten für den Online-Mitgliederbereich hat der Kunde sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese keinem Dritten bekannt werden. Die Nutzung des Mitgliederbereichs ist ausdrücklich nur dem Kunden selbst erlaubt. Die Nutzung durch Mitarbeiter oder Betriebsangehörige des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

4.4. Der Kunde ist verpflichtet alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich vorzunehmen, damit der Anbieter die Leistungen vertragsgemäß erbringen kann. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass auf seiner Seite die technischen Voraussetzungen für die digitale Kommunikation erfüllt sind. Verzögerungen oder Leistungsdefizite, die auf einer unterlassenen oder verzögerten Vornahme von Mitwirkungshandlungen durch den Kunden beruhen, gehen zu seinen Lasten. Der Anbieter ist in solchen Fällen insbesondere nicht zur Nachleistung verpflichtet und behält seinen Anspruch auf Vergütung in voller Höhe.

4.5. Der Kunde hat vom Anbieter für diesen erstellte Inhalte (z.B. Anzeigen, Grafiken, Texte, Websites, Layouts, Videos usw.) eigenständig vor Veröffentlichung daraufhin zu überprüfen, ob diese rechtskonform sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Anbieter aufgrund oder im Zusammenhang mit erstellten Inhalten geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

5. zur Verfügung gestellte Inhalte (Coachingmaterial)

5.1. Der Anbieter ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an allen dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellten Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Videos, Präsentationen, Datenbanken usw.), insbesondere solchen, die über den Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt werden.

5.2. Der Anbieter räumt dem Kunden – zeitlich beschränkt auf die Dauer des Vertrages – ein einfaches Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Vervielfältigung der Inhalte für den vertragsgemäßen Eigengebrauch des Kunden. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Handelt es sich bei dem Kunden um eine juristische Person, so ist ausschließlich die Geschäftsführung zur Nutzung der Inhalte befugt. Die Nutzung durch Mitarbeiter oder Betriebsangehörige des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.

5.3. Der Kunde ist berechtigt für den vertragsgemäßen Eigengebrauch Sicherungskopien der Inhalte anzufertigen. Er ist verpflichtet nach Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich alle angefertigten Vervielfältigungsstücke zu löschen bzw. zu vernichten.

6. Durchführung von Online-Werbekampagnen

6.1. Führt der Anbieter für den Kunden Online-Werbekampagnen durch, so hat der Kunde hierfür ein entsprechendes Werbekonto auf der jeweiligen Werbe- bzw. Social-Media-Plattform anzulegen und zu jeder Zeit ein ausreichendes Budget zur Verfügung zu stellen. Unterbrechungen der Kampagne, die auf ein unzureichendes Werbebudget zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.

6.2. Dem Kunden ist bewusst, dass der Erfolg von Online-Werbekampagnen von vielfältigen Faktoren abhängig ist. Ihm ist insbesondere bewusst, dass die Algorithmen von Werbeplattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder Google geheim sind und stetigen Änderungen unterliegen und dass dies den Erfolg einer Werbekampagne maßgeblich beeinflussen kann. Der Anbieter schuldet insofern ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg.

6.3. Dem Kunden ist bekannt, dass Anbieter von Werbeplattformen wie Facebook, Instagram; LinkedIn oder Google erstellte Werbekampagnen ganz oder teilweise ablehnen können und jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter haftet für eine Ablehnung oder Unterbrechung nur, wenn dies auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters zurückzuführen ist.

7. Abnahmebedürftige Leistungen

7.1. Der Anbieter erbringt Beratungs- bzw. Coachingdienstleistungen. Soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, ist seitens des Anbieters kein bestimmter Erfolg geschuldet. Der Anbieter schuldet lediglich Leistungen mittlerer Art und Güte.

7.2. Sollte ausnahmsweise ein bestimmter Erfolg geschuldet sein, so gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts.

7.3. Nach Fertigstellung des geschuldeten Werkes ist der Kunde verpflichtet, das Werk innerhalb von fünf Werktagen in Textform abzunehmen, sofern das Werk keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme darf nicht mit der Begründung verweigert werden, dass das Werk nicht den gestalterischen oder ästhetischen Vorstellungen des Kunden entspricht. Der Kunde gesteht dem Anbieter insofern ausdrücklich künstlerischen Freiraum bei der Gestaltung der in Auftrag gegebenen Arbeiten zu. Erfolgt nach vorheriger Mahnung, innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellung des Werkes keine Abnahme, so gilt das Werk als abgenommen.

7.4. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, dem Kunden Teile des Werkes zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Die Teilabnahme hat durch den Kunden zu erfolgen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Einmal abgenommene Teile des Werkes können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit keine Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.

7.5. Abweichend von § 641 BGB wird die Vergütung bereits vor Abnahme fällig.

8. vom Anbieter erstellte Inhalte

8.1. Der Kunde stellt dem Anbieter ggf. Materialien (z.B. Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Layouts, Texte, Datenbanken, Videos, Filme und Konzepte) für die Erbringung der Online-Marketingleistungen zur Verfügung. Der Kunde sichert zu, dass die Materialien keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte verletzen und er insbesondere zuvor die Einwilligung ggf. abgebildeter Personen zur Veröffentlichung eingeholt hat. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Anbieter aufgrund oder im Zusammenhang mit übergebenen Materialien geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

8.2. Der Kunde räumt dem Anbieter ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den übergebenen Materialien zum Zwecke der Werbung für den Kunden sowie zu Referenzzwecken bzw. Zwecken der Eigenwerbung ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich. Das Nutzungsrecht umfasst

- das Recht zur dauerhaften oder vorübergehenden Vervielfältigung, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form;

- das Recht zur umfassenden Be- und Umarbeitung;

- das Recht zur Verbreitung in jeder Form und mit jedem Mittel gleich, ob die Verbreitung in körperlicher oder körperloser Form erfolgt, insbesondere zur Übertragung über drahtgebundene und drahtlose Netze;

- das Recht zur drahtgebundenen oder drahtlosen öffentlichen Wiedergabe;

- das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung in jeder Form sowie

- das Recht, die Materialien sonst wie zugänglich zu machen.

Der Kunde sichert weiterhin zu, dass er berechtigt ist, über die Nutzungsrechte an den übergebenen Materialien zu verfügen und dass er keine Verfügungen getroffen hat, die der Einräumung der Nutzungsrechte an Anbieter entgegenstehen.

8.3. Sofern Anbieter für den Kunden Werbematerialien (z.B. Anzeigen, Grafiken, Texte, Websites, Layouts, Videos usw.) erstellt, räumt der Anbieter dem Kunden ein auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht an diesen Materialien ein. Der Kunde ist nicht berechtigt die Werbematerialien an Dritte weiterzugeben und/oder diesen Nutzungsrechte hieran einzuräumen.


9. Zusammenarbeit

9.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und üben hinsichtlich der Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht. Dies betrifft insbesondere öffentliche Äußerungen über die jeweils andere Partei.

9.2. Bei Unstimmigkeiten werden die Parteien zunächst versuchen eine für beide Seiten interessengerechte Lösung zu finden.

10. Wettbewerbsverbot
10.1. Dem Kunden ist es untersagt während der Vertragslaufzeit sowie für die Dauer von zwei Jahren nach Ende der Vertragslaufzeit Dienste und Leistungen anzubieten, die in direkter Konkurrenz zu den Diensten und Leistungen des Anbieters stehen und sich in Art und Umfang an den angewandten Methoden und Techniken, den verwendeten Materialien oder den vermittelten Inhalten und Erkenntnissen des Anbieters orientieren.

10.2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorgenannte Verbot verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 Euro an den Anbieter zu zahlen. Über die Vertragsstrafe hinausgehende Schadenersatzansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.

10.3. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot kann der Anbieter von dem Kunden vollständige und lückenlose Auskunft über das Ausmaß des Verstoßes, insbesondere über die vom Kunden in diesem Zusammenhang erzielten Umsätze und Gewinne verlangen. Eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot berechtigt den Anbieter außerdem, den Kunden vom Mitgliederbereich auszuschließen.

11. Vergütung, Fälligkeit

11.1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Sie wird am zwischen den Parteien vereinbarten Startdatum sofort zur Zahlung fällig.

11.2. Die vereinbarte Vergütung versteht sich netto, das heißt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde wird vom Anbieter eine ordnungsgemäße Rechnung über die Vergütung erhalten.

11.3. Wird zwischen den Parteien eine Ratenzahlung vereinbart, so wird die erste Rate am zwischen den Parteien vereinbarten Startdatum sofort zur Zahlung fällig. Weitere Raten werden jeweils monatlich fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Verzug, so ist die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig und die gesamte Vergütung sofort zur Zahlung fällig.

11.4. Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, wird der Anbieter die vereinbarte Vergütung oder die vereinbarte Raten am ersten Tag der Fälligkeit per SEPA-Lastschrift vom Bankkonto des Kunden abbuchen. Der Kunde verpflichtet sich dem Anbieter ein dem nachfolgenden Muster entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen. Dieses muss dem Anbieter vorab per E-Mail und sodann schriftlich im Original zugesandt werden:

SEPA – Lastschriftmandat

Ich ermächtige (Wir ermächtigen) hiermit die Küster Consulting GmbH, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von der Küster Consulting GmbH auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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Vorname und Name (Kontoinhaber)

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Straße und Hausnummer

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Postleitzahl und Ort

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Kreditinstitut (Name und BIC)

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IBAN

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Datum, Ort und Unterschrift

Vereinbaren die Parteien eine Zahlung per Banküberweisung, so hat die Vergütung spätestens am Tag vor dem vereinbarten Startdatum auf dem Bankkonto des Anbieters einzugehen.

11.5. Der Anbieter ist berechtigt die Leistungserbringung zu verweigern, solange die fällige Vergütung vom Kunden nicht eingezogen werden kann und der Kunde die Vergütung auch nicht auf anderem Wege entrichtet hat. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde eine bereits erfolgte SEPA-Lastschrift-Abbuchung zurückgibt.

11.6. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug und bietet der Anbieter seine Leistungsbereitschaft in Abhängigkeit von der Entrichtung der Vergütung an, so befindet sich der Kunde ab diesem Zeitpunkt im Annahmeverzug. Der Anbieter ist berechtigt für infolge des Annahmeverzugs nicht erbrachte Leistungen die vereinbarte Vergütung zu verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

11.7. Bei Verzug des Kunden kann der Anbieter Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz auf die Vergütung verlangen.

12. Vertragsdauer, Kündigung
12.1. Der Beratungs- / Leistungsvertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen. Der Beginn der Leistungserbringung wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. Eine ordentliche Kündigung vor Ende der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.

12.2. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Erstlaufzeit, es sei denn, eine Partei erklärt zuvor mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats die Kündigung.

12.3. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

- mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teils hiervon mehr als 14 Tage in Verzug gerät,

- sich im persönlichen Kontakt gegenüber dem Anbieter (bzw. dessen Vertretern und Erfüllungsgehilfen) oder anderen Kunden des Anbieters unangemessen verhält oder

- der Kunde gegen das unter Ziffer 7 dieser AGB vereinbarte Wettbewerbsverbot verstößt.

12.4. Wird der Vertrag vorzeitig durch eine wirksame außerordentliche Kündigung des Anbieters beendet, so kann er vom Kunden die gesamte vereinbarte Vergütung als Schadenersatz verlangen. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

12.5. Kündigungen sind nur wirksam, wenn diese mindestens in Textform erklärt werden.

13. Widerrufsrecht

Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht – insbesondere kein gesetzliches Fernabsatzwiderrufsrecht – hinsichtlich des Vertrages zu.

14. elektronische Kommunikation
14.1. Die Parteien sind darüber einig, dass die Kommunikation zwischen ihnen vorwiegend elektronisch, insbesondere über unverschlüsselte E-Mail, stattfindet. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselte E-Mails nur eine eingeschränkte Sicherheit und Vertraulichkeit bieten.

14.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Kommunikation verwendeten bzw. gegenüber dem Anbieter benannten E-Mail-Postfächer eine einwandfreie Funktion aufweisen und unter den benannten E-Mail-Adressen die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter versandten E-Mails zugestellt werden können.

15. Datenschutz, Vertraulichkeit
15.1. Die Parteien verarbeiten die personenbezogenen Daten der jeweils anderen Partei im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

15.2. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die zwischen ihnen im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben soweit nicht etwas anderes vereinbart ist bzw. der Vertragszweck nicht eine Weitergabe erfordert.

16. Haftungsausschluss/-begrenzung

16.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

16.2. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

16.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle vom Anbieter zu erbringenden Leistungen ist Hannover.

17.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

17.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB zustande kommen, als Gerichtsstand Hannover vereinbart. Der Anbieter ist jedoch berechtigt auch am Sitz des Kunden zu klagen.

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